Frankreich und der Hahn Maurice haben es uns vorgemacht! Die
Französische Nationalversammlung hat zum 30.01.2020 das „sinnliche
Erbe der Landschaft“, und damit die typischen Geräusche und Gerüche
der ländlichen Gebiete in einem Gesetzentwurf unter Schutz gestellt.
Auch in Deutschland sollte es, neben der vagen Formulierung der
Ortsüblichkeit, ein Gesetz zum Schutz unseres „kulturellen Erbes“
oder auch „sinnlichen Erbes der Landschaft“ geben!
Ansonsten werden unsere Gerichte weiterhin mit diesbezüglichen
Klagen verlangsamt und die schleichende Umwandlung von Dorfgebieten
zu Schlafstädten nimmt ihren Lauf!
Begründung
Leider gibt es auch in Deutschland immer mehr Menschen, denen die
traditionellen Geräusche auf dem Land fremd geworden sind und so
aller Alltagsstress und andere Probleme auf diese Geräusche
projeziert werden.
Und so müssen sich unsere Amtsgerichte, Landesgerichte und sogar
Oberlandesgerichte mit Dingen befassen, für welche sie eigentlich
gar keine Zeit haben dürften.
So auch im noch landwirtschaftlich geprägten Ortskern von
Hofheim-Marxheim (Mischgebiet) vor den Toren Frankfurt a.M.- wo
unser Hahn Flecko 3 Jahre das Amtsgericht beschäftigte, da Nachbarn
sich vom Krähen am Tag! gestört fühlen (der Stall bleibt bis 9.00
Uhr geschlossen). -Die Klage wurde im Juni einen Tag vor dem
Gutachtertermin zurückgezogen, da der Kläger mittels einer dB-App
feststellte, dass die Werte nicht ausreichen und er verlieren
würde.- Wieder kein Präzedenzfall!
Oder auch in Bayern, wo die Gerichte sich mit dem Streit wegen
„Lärms“, verursacht durch Kuhglocken, beschäftigen mussten.
Dabei sind die private Nutztierhaltung und die kleinen regionalen
landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Ortschaften so wichtig
für die Zukunft -weg von der Massentierhaltung- und den Erhalt
unseres kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz schützt die alten
Gebäudeteile der Hofreiten, doch was ist mit der ursprünglichen,
ortsüblichen Nutzung?- Wer schützt diese?
Ein Gesetz, das diese Nutztierhaltung sowie alle anderen
ortsüblichen Emissionen unter „kulturellen Schutz“ stellen würde,
würde den Gerichten viel Zeit sparen. Zudem würde die Existenz von
innerörtlichen, landwirtschaftlichen Kleinbetrieben gesichert werden
und die private Nutztierhaltung gefördert werden, die vielerorts zum
Glück noch die Ortskerne prägen.-Doch wie lange noch?!
Nur mit klaren rechtlichen Vorgaben kann der dörfliche Charakter
und Charme alter Ortskerne sowie ländlicher Gebiete erhalten
bleiben!
All dies befürworten und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift!
-wenn nicht jetzt, wann dann? Wenn nicht hier, wo dann...soll ein
Hahn noch Krähen dürfen, Glocken läuten und Misthaufen riechen?!?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Silvia Stengel_"Wenn der Hahn
kräht..." aus Hofheim
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